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25.02.2010

Schule darf Kinder ohne Masernimpfung ausschließen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, bei Krankheitsausbruch vom Unterricht ausgeschlossen werden können. Begründung: Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr zurücktreten ….

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